Wie beantragen?
Eine Ambulante Rehabilitation wird von Ihrer Suchtberatungsstelle, Ihrem Hausarzt, dem Gesundheitsamt oder - wenn Sie sich in stationärer Behandlung befinden - vom Sozialdienst einer Klinik beantragt. Das Antragsverfahren umfasst mehrere Gespräche, in denen auch auf Alternativen hingewiesen wird. Im Vordergrund steht das Interesse, den "richtigen" Therapieplatz für jede individuelle Situation zu finden. Bitte prüfen Sie, ob es für Sie richtig ist, in Ihrer gewohnten Umgebung während der Therapie zu bleiben. Die endgültige Entscheidung über Therapieform und -ort treffen die zuständigen Kostenträger (in der Regel die Rentenversicherungsträger). Diese berücksichtigen ihrerseits in der Regel die Empfehlungen der Beratungsstellen, die den erforderlichen "Sozialbericht" ausstellen.

[Zurück]


Schriftgröße

Schrift kleiner
Schrift normal
Schrift groesser
Schrift

.