Wer bezahlt?
Der Therapieverbund Sucht ist von allen Kostenträgern anerkannt.
Sämtliche Leistungen werden im Bedarfsfall von Ihrer Renten- oder Krankenversicherung erstattet; bei Beamten tritt die "Beihilfe"
ein.
Im Einzelfall ist auch eine Teilnahme als Selbstzahler möglich. Bitte lassen Sie sich von Ihrer Suchtberatungsstelle, Ihrer
Sozialversicherung oder dem Gesundheitsamt beraten oder wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle.
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